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Der Stiftungszweck
Stiftungszweck ist die Sorge für körperlich und/oder geistig behinderte Menschen in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Dieser
Zweck soll laut Satzung insbesondere durch die Errichtung und den Unterhalt
eines Wohnheimes erreicht werden.
Die Bewohner sollen dort ein Zuhause finden
und wie in einer Familie leben können.
Daneben unterstützt die Stiftung auch regelmäßig verschiedene Organisationen und Einrichtungen, die sich behinderter Menschen annehmen.